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Veröffentlicht am 19. Januar 2026

Vertretungsabkommen in Laos

Ab dem 1. März 2023 nimmt die Französische Botschaft in Laos die Bearbeitung von Anträgen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum) zu Geschäfts- und Tourismuszwecken sowie für Besuche bei Familie/Freunden wieder auf.

Gültig für Einwohner von Laos mit Ausnahme von:

  • Bürger von
    • Eritrea
    • Republik Irak
    • Bundesrepublik Somalia
  • Visum, für das eine Genehmigung direkt in der Schweiz ausgestellt wurde
  • Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Visum Typ D)
  • Erwerbstätigkeit (einschließlich Fahrer und Journalisten)
  • medizinische Zwecke
  • offizielle Zwecke, einschließlich der Teilnahme an internationalen Konferenzen
  • Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (außer in Verbindung mit Art. 25 (3) des Visakodexes) 25 (3) des Visakodexes)

In diesen Fällen müssen Personen mit Wohnsitz in Laos ein Schengen-Visum beim Regionalen Konsularzentrum Bangkok beantragen und dasselbe Verfahren wie Antragsteller mit Wohnsitz in Thailand befolgen.

Für Informationen über das Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:

Französische Botschaft in Laos

Rue Setthathirath
PB 06, Vientiane
Tel: +856 21 26 7400